Martin Brandl: Antigen-Schnelltest-Lager füllen – Ampel-Regierungen müssen schnell handeln
26. November 2021
Seit Mittwoch gilt das neue Infektionsschutzgesetz und damit auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich vor Dienstbeginn testen lassen. Möglich sind neben Tests in öffentlichen Stellen und PCR-Tests auch Selbsttests im Betrieb unter Aufsicht oder durch vom Arbeitgeber beauftragte weitere Personen. Der Arbeitgeber ist für die Kontrolle verantwortlich. Weshalb das zu ernsthaften Problemen in immer mehr Betrieben führt, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl:
„Immer mehr Arbeitgeber, die ihre Angestellten im Betrieb unter Aufsicht selbsttesten lassen wollen, melden sich bei uns, denn der Antigen-Selbst-test-Markt ist leergeräumt. Die Tests sind Mangelware. Unternehmen sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und -nehmer nach Hause schicken zu müssen, weil mangels Test-Kits die Testung im Betrieb nicht möglich ist. Deshalb drohen Produktionen stillzustehen, Öffnungszeiten werden verkürzt oder Läden sogar geschlossen – beispielsweise sog. Ein-Mann/-Frau Bäckerei-Verkaufsfilialen in kleinen Dörfern.
Auch Privatpersonen, die schnell und unkompliziert ihren Infektionsstatus er-fahren möchten, haben es im Moment schwer an Selbsttests zu kommen – die wenigen, die vorhanden sind, werden zudem zu teuren Preisen angeboten.
Grundsätzlich ist uns jedes Mittel recht, das im Moment dazu dient, Infektionsketten zu unterbrechen und das Pandemiegeschehen zu kontrollieren – das gilt besonders auch für den Arbeitsbereich – für Jobs, die nicht im Homeoffice zu erledigen sind. Allerdings haben es die Ampel-Koalitionäre auf Bundesebene (unter ihrer Federführung ist das neue Infektionsschutzgesetz ent-standen) und die Ampel-Regierung in Rheinland-Pfalz versäumt, die 3G-Re-gel am Arbeitsplatz bis zum Ende zu durchdenken. Sonst hätten SPD, Grüne und FDP aller Ebenen bedacht, dass die Antigen-Schnell-Test-Lager mit In-krafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes ausreichend gefüllt sind.
Vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten und damit Betriebe ihre Produktion und Arbeit aufrechterhalten können, muss dies nun zügig geschehen. Das erwarten wir von der Ampel im Land und der ‚neuen‘ Ampel in Berlin.“