Die Abgeordneten können "Kleine Anfragen" mit bis zu 7 Fragen an die Landesregierung stellen. Dabei sind Regeln zu beachten, wie beispielsweise, dass in eine formelle Frage nicht mehrere "verpackt" werden dürfen. Kleine Anfragen müssen innerhalb einer Frist von i.d.R. drei Wochen von der Landesregierung beantwortet werden. Sie können Themen von landesweitem Interesse ebenso betreffen wie regionale Angelegenheiten. Mehrere Abgeordente können auch zusammen eine Kleine Anfrage stellen. In der Parlamentsdokumentation der Landesregierung finden Sie meine Kleinen Anfragen..
Alle Kleinen Anfragen an die Landesregierung und weitere Drucksachen finden Sie unter hier. Das "Offene Parlamentarische Auskunftssystem" (OPAL) eröffnet Ihnen verschiedene Suchmöglichkeiten.
Die Fraktionen können "Große Anfragen" stellen, die dann einen größeren Umfang haben und i.d.R. ein komplexes Thema betreffen.