Jede Form der Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz muss beitragsfrei sein
16. Februar 2021
„Wir wollen die vollkommene Beitragsfreiheit für Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz mit Beginn des Schuljahres 2021/22 – das gilt für alle Formen der Betreuung“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl, heute in Mainz. Brandl erinnert an den entsprechenden Antrag seiner Fraktion aus dem jüngsten Plenum und die Tatsache, dass der Vorschlag, der vielen Familien im Land eine echte Entlastung bringen würde, von den Ampel-Fraktionen abgelehnt wurde.
So vielfältig und unterschiedlich die Kinder seien, so vielfältig und unter-schiedlich seien auch die Nachmittags-Angebote zur Betreuung in Rhein-land-Pfalz, so Brandl. Während die Ganztagsschule für die Eltern kostenfrei sei, seien die anderen verschiedenen Modelle der Nachmittagsbetreuung, etwa die betreuende Grundschule, kostenpflichtig. In Rheinland-Pfalz sei jede dritte Familie auf diese kostenpflichtigen Angebote angewiesen. „Hier schlägt die CDU-Landtagsfraktion eine deutliche Verbesserung vor.“
Martin Brandl führt aus: „Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter muss mit einer kompletten Beitragsfreiheit einhergehen. Die CDU-Landtagsfraktion schlägt eine Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 14. Mio. Euro für die bislang kostenpflichtige Betreuung am Nachmittag aus dem Landeshaushalt vor. Erfasst sind dabei sowohl öffentliche als auch private Träger der Nachmittagsbetreuung und auch Kinderhorte.“
Im Kontext der Ankündigung von Ministerin Spiegel das Ganztagsangebot ausbauen zu wollen, erinnert Brandl daran, dass der Bund den Ausbau der Ganztagsbetreuung längst vorangetrieben hat – im November 2020. Der Bund fördert mit 3,5 Milliarden Euro. Diese Finanzhilfen werden den Ländern über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt.
„Die rheinland-pfälzische Landesregierung ist an der Reihe, ihre Hausaufgaben zu erledigen und die Mittel in ein qualitativ gutes Betreuungs- und Bildungsangebot für Grundschüler zu investieren. Allen Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind in Anspruch nehmen möchten bzw. müssen, muss ein Platz zur Verfügung stehen“, so Brandl.